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Erstattung und Kostenübernahme der Psychotherapie

Die Abrechnung meiner psychotherapeutischen Leistungen für Erwachsene orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen für Privatpraxen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen (Stand: 01.07.2024). Diese Leistungen sind grundsätzlich bei privaten Krankenkassen und Beihilfestellen erstattungsfähig.

Da ich als Psychologische Psychotherapeutin nicht über eine Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie verfüge, werden die Kosten in der Regel nicht durch private Krankenversicherungen übernommen. Es gibt jedoch Einzelfallentscheidungen, in denen die PKV die Kosten für eine Therapie bei einem Therapeuten ohne Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erstattet. Informieren Sie sich gerne vorab bei Ihrer Krankenversicherung nach Erstattungsmöglichkeiten.​

Meine Coaching- und Beratungsleistungen stellen keine Heilbehandlung dar, weshalb die Kosten nicht über eine Krankenversicherung übernommen werden können.

Privatversicherte

Als Privatversicherte(r) haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Kostenerstattung der Psychotherapie. Da private Versicherungsverträge variieren können, empfehle ich Ihnen, sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen der Kostenübernahme zu informieren. 

Beihilfeberechtigte

Behilfeberechtigte haben einen Anspruch auf Kostenerstattung einer Psychotherapie. Die genauen Regelungen hängen von der jeweiligen Beihilfestelle ab. Eine Langzeit-Psychotherapie wird in der Regeln durch die Beihilfe nach Antragsstellung zumindest anteilig übernommen.

 

Antragsfreie, erstattbare Leistungen bei der Beihilfe Hessen sind:

  • Probatorische Sitzungen (bis zu fünf) zum gegenseitigen Kennenlernen, der diagnostischen Abklärung und Therapieplanung

  • Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen)

  • Psychotherapeutische Sprechstunde (bis zu drei Sprechstunden pro Kalenderjahr für Erwachsene)

SelbstzahlerInnen
 

All meine Leistungen können Sie gerne als SelbstzahlerIn in Anspruch nehmen.

Dies bietet einige Vorteile

  • Kürzere Wartezeiten bis zum Behandlungsbeginn.

 

  • Ihre Krankenkasse erhält keinerlei Informationen über die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen. Dies kann für bestimmte Personengruppen relevant sein, wie z.B. für Beamte auf Probe oder Personen in sicherheitsrelevanten Berufen.

  • Keine Begrenzung der Anzahl an Online-Sitzungen.

 

Für Selbstzahlende lässt sich eine Psychotherapie unter Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. 

 

Gesetzlich Versicherte
 

Als gesetzlich Versicherte(r) können Sie als SelbstzahlerIn in meine Praxis kommen. Ebenfalls ist es möglich über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren Zugang zu einer Behandlung in einer Privatpraxis zu erhalten. Gerne unterstütze ich Sie hierbei.

 

Das Kostenerstattungsverfahren unterliegt einigen Voraussetzungen:

  • Ein Arzt oder Psychotherapeut einer Kassenpraxis attestierte Ihnen die dringende Notwendigkeit einer Psychotherapie.

  • Sie konnten keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten finden.

  • Die Wartezeit auf einen Therapieplatz wäre unzumutbar lange.

  • Ihre Krankenkasse kann Ihnen keine Alternative anbieten.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme der Behandlungskosten in einer Privatpraxis durch Ihre Krankenkasse.

 

Kontaktieren Sie mich gerne bei Fragen oder dem Wunsch nach einem persönlichen Kennenlernen.

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Privatpraxis für Psychotherapie & Psychische Gesundheit

Hannah Nienaber-Stoll

Oberer Lindenweg 5, 65817 Eppstein

E-Mail: psychotherapie.nienaber-stoll@outlook.de

Telefon: 0151-29036227

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